Das Elektrofahrrad: bequeme Vielfalt auf zwei Rädern

Immer mehr Menschen, die etwas für ihre Gesundheit tun möchten, aber keine zu großen sportlichen Ambitionen haben, entscheiden sich für den Kauf eines Elektrofahrrades. Der Grund: Sie bewegen sich damit an der frischen Luft, müssen sich aber nicht zu sehr anstrengen, weil sie von einem elektrischen Hilfsmotor unterstützt werden. Dieses Hilfsmittel empfiehlt sich vor allem auf Strecken mit hügeligem Gelände, weil die Steigungen für so manchen untrainierten Radfahrer eine zu große Herausforderung darstellen. Allerdings lautet die Frage, für welche Variante sie sich entscheiden sollen, weil es Elektrofahrräder in unterschiedlichen Variationen gibt.

Die unterschiedlichen Varianten

Die wohl bekannteste Variante von Elektrofahrrädern laut dieser Webseite dürften die sogenannten Pedelecs sein, die sich seit etwa Mitte der 1990er Jahre wachsender Beliebtheit erfreuen. Diese sind mit einem Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 250 Watt ausgestattet, der eine Maximalgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde erlaubt. Typisch für Pedelecs ist die Tatsache, dass der Hilfsmotor nur dann unterstützt, wenn der Radfahrer selbst auch die Pedale bewegt. Weil Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten und auch auf Radwegen gefahren werden dürfen.

Bei S-Pedelecs unterstützt der Elektromotor ebenfalls lediglich das Treten des Fahrers. Allerdings haben diese Elektroräder einen leistungsstärkeren Motor mit einer Leistung von bis zu 500 Watt. Dieser erlaubt eine Maximalgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde. Deshalb unterliegen diese Modelle der Versicherungspflicht und der Fahrer braucht eine Betriebserlaubnis sowie einen Führerschein der Klasse M.

E-Bikes – Achtung vor dem Gasgriff

Weil E-Bikes mit einem Gasgriff am Lenker ausgestattet sind, können diese Elektrofahrräder auch ausschließlich mit Hilfe des Elektromotors gefahren werden. Bei diesen Modellen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 20 Kilometern pro Stunde. Allerdings gelten E-Bikes verkehrsrechtlich als Leichtmofas. Deshalb unterliegen diese Räder ebenfalls der Versicherungspflicht und der Fahrer braucht eine Betriebserlaubnis.

Übrigens lässt sich auch jedes konventionelle Fahrrad in ein Elektrofahrrad umwandeln. Der Fahrer braucht dafür lediglich einen passenden Umbausatz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert