Ein Ghostwriter: Wenn die richtigen Worte fehlen

Ghostwriting erfreut sich im privaten und geschäftlichen Bereich immer größerer Beliebtheit, und das aus einem guten Grund. Denn oftmals fehlt den Autoren, die einen Ghostwriter beauftragen, schlicht und ergreifend die Zeit, um ihr Werk – sei es eine publizistische, akademische oder geschäftliche Arbeit – fristgerecht so abzugeben, wie sie es sich inhaltlich und formal vorstellen. Denn sie müssen schlicht und ergreifend zu viele andere Aufgaben erfüllen, um sich voll und ganz auf ihr Werk konzentrieren zu können. Hilfe bietet ihnen in diesem Fall eine Ghostwriting-Agentur, die den passenden Schreiber für das jeweilige Projekt vermitteln kann.

Die Tätigkeit eines Ghostwriters

Die Aufgabe des Ghostwriters besteht darin, das Werk des Auftraggebers wie bei einem rpo zu verfassen. Bekannt ist das Ghostwriting insbesondere durch die Biografien von Personen des öffentlichen Lebens geworden. Diese verfassen ihre Biografie nicht selbst, sondern stellen dem eigentlichen Schreiber in der Regel alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung und vermitteln weitere Hintergründe in persönlichen Gesprächen und Interviews. Namentlich genannt wird der Ghostwriter in aller Regel nicht. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: Verfasst beispielsweise ein bekannter Journalist das jeweilige Werk, wird sein Name meist mit genannt. Mehr dazu hier https://ghostwriter-agentur24.de/ oder einfach bei Google suchen.

Akademisches Ghostwriting und rechtliche Folgen

In den vergangenen Jahren haben einige spektakuläre Fälle wie etwa der Karl-Theodors zu Guttenberg das Ghostwriting etwas in Verruf gebracht. Jedoch völlig zu Unrecht. Denn der ehemalige Verteidigungsminister hatte in seiner Dissertation ganze Passagen wortwörtlich von anderen Autoren übernommen, ohne diese als Zitat kenntlich zu machen. Er hatte also ein Plagiat abgeliefert. In einem Grundsatzurteil vom 1. September 2009 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt, dass Ghostwriting juristisch nicht zu beanstanden sei. Denn hierbei handle es sich schlicht und ergreifend um einen Dienstleistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Dabei sei es grundsätzlich egal, um welche Art von Arbeit es sich handle. Allerdings ist wissenschaftliches Ghostwriting gemäß der Prüfungsordnungen der Universitäten nicht immer zugelassen.

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